Änderung Finanzordnung

Der Vorstand des Main-Vogelsberg-Schachverbandes e. V. hat in seiner Sitzung am 16.März 2014 beschlossen, §9 der Finanzordnung um einen neuen Absatz 3 zu ergänzen.

 

Der neue Absatz lautet:

3. Kommt ein Verein auch nach Aussetzung seiner Rechte der Zahlungsverpflichtung weiterhin nicht nach, ist der Vorstand berechtigt, rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung der Forderung das gerichtliche Mahnverfahren durchzuführen. Die Kosten des Mahnverfahren trägt der säumige Verein.

Die Änderung tritt am 16. März 2014 in Kraft.

gez.

A. Filmann
1. Vorsitzende
Main-Vogelsberg-Schachverband e. V.

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