aoMVSJ-JHV am 5.7.2014

 

Hiermit lade ich zur außerordentlichen Jugendversammlung 2014 der Main-Vogelsberg-Schachjugend (Download des pdf-Dokuments) recht herzlich ein.

 

 

Termin:         Samstag, den 05.07.2014

Beginn:         12.00 Uhr

Ort:                 Altentagesstätte Ost, Birkenweg 1-3, 63486 Bruchköbel

Tagesordnung:

1.    Begrüßung, Feststellung der Stimmberechtigung und Beschlussfähigkeit

2.    Abwahl:

a)    Beisitzer für Schulschach

b)    Jugendsprecher

3.    Wahlen:

a)    ggf. Beisitzer für Schulschach (1 Jahr)

b)    ggf. Jugendsprecher (2 Jahre)

c)    Turnierleiter für Einzel (1 Jahr)

4.    Besprechung und anschließende Abstimmung über die durch den Vorstand überarbeitete Turnierordnung (Entwurf siehe unten)

 

 

Anträge sind gemäß § 5 der Jugendordnung mindestens 2 Wochen vor der Jugendversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich / per E-Mail einzureichen. Bei jeder ordentlich einberufenen Jugendversammlung besteht für die Vereine, die Jugendliche am Spielbetrieb der MVSJ teilnehmen lassen, Teilnahmepflicht.

 

Stefan Jäger 1. Vorsitzender der MVSJ

 


 

Turnierordnung

der

Main-Vogelsberg-Schachjugend

 

 

Die vorliegende Turnierordnung der MVSJ regelt den Ablauf der Mannschafts-, Einzel- und Blitzmeisterschaften im Bereich der MVSJ sowie die Abwicklung von Protesten, Beschwerden und Berufungen. In Fällen, die nicht durch diese Ordnung abgedeckt sind, ist die Turnierordnung des Main-Vogelsberg-Schachverbands in der aktuellen Fassung maßgeblich.

 

§ 1       Durchzuführende Turniere

Von der MVSJ werden jährlich folgende Turniere durchgeführt:

a.         Einzelmeisterschaften (Turnier- und Blitzschach) der Altersklassen U18, U16, U14, U12, U10 und U8 sowie (bei ausreichender Teilnehmerzahl) der weiblichen Jugend,

b.        Mannschaftsmeisterschaften (4-er-Mannschaften) der Jugend, (bei ausreichender Teilnehmerzahl) der weiblichen Jugend in den Altersklassen

Variante 1: U20 (MVSJ-Liga), U16 (Jugendklasse), U12 (Schülerklasse).

Variante 2: U18 (Jugendliga) und U12 (Schülerliga).

 

§ 2       Spielregeln

Gespielt wird nach den Regeln des Weltschachbundes (FIDE).

 

§ 3       Spielberechtigung

An den Einzelturnieren der MVSJ dürfen nur Spieler teilnehmen, die eine gültige Spielberechtigung für einen Verein des MVS haben. Unter Auflagen (s. u.) können Vereine und Abteilungen, die nicht dem MVS angeschlossen, jedoch Mitglied beim Hessischen Schachverband und Landessportbund Hessen sind, am Mannschaftsspielbetrieb der MVSJ teilnehmen.

 

§ 4       Sanktionen

Verstöße gegen diese Turnierordnung können vom Turnierleiter mit folgenden Maßnahmen geahndet werden:

1.     Verwarnung,

2.     Partieverlust,

3.     Bußgelder.

Des Weiteren kann der Vorstand der MVSJ auf Antrag des Turnierleiters Einzelspieler und Mannschaften wegen grober Unsportlichkeit für ein Jahr von allen Veranstaltungen der MVSJ ausschließen.

 

§ 5       Proteste

Proteste sind innerhalb von zehn Tagen nach dem gegebenen Anlass schriftlich beim Turnierleiter einzureichen. Der Turnierleiter hat den Protest innerhalb von zehn Tagen zu beantworten.

Gegen die Entscheidung des Turnierleiters kann innerhalb von zehn Tagen schriftlich beim 1. Vorsitzenden der MVSJ Einspruch erhoben werden. Der 1. Vorsitzende hat den Einspruch innerhalb von zehn Tagen zu beantworten.

Gegen die Entscheidung des 1. Vorsitzenden kann innerhalb von zehn Tagen schriftlich Einspruch erhoben werden, woraufhin der Vorstand endgültig entscheidet. Für alle Fristen gilt das Datum des Poststempels.

Einsprüche beim 1. Vorsitzenden und beim Vorstand sind erst wirksam, wenn die Protestgebühr auf das Konto der MVSJ überwiesen wurde. Die Protestgebühr beträgt beim 1. Vorsitzenden EUR 25,00  für Einzelspieler und EUR 35,00 für Mannschaften, beim Vorstand EUR 50,00 sowohl für Einzelspieler als auch Mannschaften. Wird dem Protest stattgegeben, wird die Protestgebühr zurückerstattet.

 

§ 6       Hilfswertungen

Bei den Turnieren der MVSJ entscheiden bei Punktgleichheit folgende Hilfswertungen:

1.     Buchholz- bzw. Sonneborn-Berger-Wertung,

2.     direkter Vergleich.

Besteht auch nach Anwendung der Hilfswertungen Gleichstand, wird der Platz geteilt. Bei Punktgleichheit um den ersten bzw. einen zur Teilnahme am entsprechenden Turnier der Hessischen Schachjugend (HSJ) berechtigenden Platz wird vor Anwendung der Hilfswertungen ein Blitzschach-Stichkampf ausgetragen.

Bei zwei Bewerbern um einen Platz besteht der Stichkampf aus zwei, bei erneutem Gleichstand maximal drei Partien. Die erste Partie wird mit gegenüber dem letzten Aufeinandertreffen der beiden Bewerber im Turnier vertauschten Farben gespielt. Sind die beiden Bewerber im Turnier nicht aufeinander getroffen, werden die Farben ausgelost. Bei jeder weiteren Partie werden die Farben jeweils getauscht.

Bei mehr als zwei Bewerbern um einen Platz wird der Stichkampf als Rundenturnier gespielt. Die Startnummern werden ausgelost.

 

§ 7       Altersregelung

Bei den Turnieren der MVSJ sind in den verschiedenen Altersklassen Jugendliche spielberechtigt, die am 1. Januar des betroffenen Jahres noch nicht das entsprechende Alter erreicht haben. Das betroffene Jahr ist jeweils das Jahr, in dem die entsprechenden Turniere der HSJ stattfinden.

 

§ 8       Durchführung der Turniere

Alle Turniere der MVSJ werden der Teilnehmerzahl entsprechend im Schweizer System oder als Rundenturnier gespielt.

a.         Die Einzelmeisterschaften der Altersklassen U18, U16 und U14 sowie der weiblichen Jugend finden an einem Wochenende mit einer Stunde Bedenkzeit pro Spieler und Partie statt, die der Altersklassen U12, U10 und U8 an einem Tag mit einer Bedenkzeit von (je nach Teilnehmerzahl) 15 bis 30 Minuten pro Spieler und Partie. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann der Turnierleiter in Abstimmung mit den Teilnehmern mehrere Turniere gemeinsam durchführen. Die Blitzeinzelmeisterschaften der Altersklassen U18, U16, U14, U12, U10 und U8 sowie der weiblichen Jugend werden an einem Tag mit einer Bedenkzeit von 5 Minuten pro Spieler und Partie gespielt.

b.        Die Mannschaftsmeisterschaft der Jugend wird als Rundenturnier über die ganze Saison hinweg durchgeführt. Hierzu erfolgt vor Saisonbeginn eine Besprechung zwischen dem Turnierleiter und den Teilnehmern. Für die Mannschaftsmeisterschaften der Jugend gelten folgende Regeln:

 

    • Spielzeit ist jeweils sonntags um 14 Uhr.
    • Es wird mit 90 Minuten für 30 Züge und dann 30 Minuten für den Rest der Partie gespielt.
    • Bei mehr als 10 Mannschaften je Klasse findet eine Aufteilung nach Spielstärke statt. Maßgeblich ist das arithmetische Mittel der TWZ (höhere Elo oder DWZ) der 4 Stammspieler.  
    • Mehrere Mannschaften eines Vereins müssen durch eine arabische Rangziffer als höhere und niedrigere Mannschaften gekennzeichnet sein.
    • Die gemeldete Brettfolge ist für die gesamte Saison verbindlich. Nur benachbarte Bretter dürfen getauscht werden. Ersatzspieler dürfen nur hinter Stammspielern spielen.
    • Ein in einer höheren Mannschaft gemeldeter Spieler ist in einer niedrigeren Mannschaft nicht spielberechtigt. Hat ein Spieler im Laufe eines Spieljahres dreimal als Ersatz in einer höheren Mannschaft gespielt, so darf er in einer niedrigeren Mannschaft während dieses Spieljahres nicht mehr eingesetzt werden. Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Spielklasse, gilt die Mannschaft mit der niedrigeren Nummer als höhere Mannschaft.
    • Mannschaftskämpfe dürfen vorverlegt werden. Spielverlegungen sind dem Turnierleiter mitzuteilen. Wurde ein Mannschaftskampf bis zum eigentlichen Spieltermin nicht ausgetragen, wird er 0:4 kl. gegen die Mannschaft gewertet, die für die Nichtaustragung verantwortlich ist. In Ausnahmefällen kann ein Mannschaftskampf auch zu einem späteren Termin nachgeholt werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Turnierleiter. Die Mannschaft, die die Spielverlegung beantragt hat, muss sich um einen neuen Termin bemühen.
    • Wenn an einem Spieltermin der MVSJ Veranstaltungen oder Meisterschaften der Hessischen Schachjugend (HSJ) oder der Deutschen Schachjugend (DSJ) stattfinden, muss der Mannschaftskampf auf Antrag verlegt werden, wenn mindestens die Hälfte der Spieler einer Mannschaft daran teilnimmt. Die Spielverlegung muss mindestens drei Wochen vor dem eigentlichen Spieltermin der gegnerischen Mannschaft sowie dem Turnierleiter mitgeteilt werden. Wird der Termin der Veranstaltung zu kurzfristig bekannt, kann der Mannschaftskampf auch nachverlegt werden.
    • Ungerechtfertigtes Nichtantreten einer Mannschaft wird mit einer Geldbuße von EUR 25,00 geahndet. Bei unberechtigtem Fernbleiben ohne Benachrichtigung des Gegners erhöht sich die Buße um weitere EUR 25,00, die nach Zahlungseingang dem Gegner ausgezahlt werden. Tritt eine Mannschaft mehr als zweimal während eines Spieljahres nicht an, so verliert sie die übrigen Mannschaftskämpfe mit je 0:4 kl.
    • Meldet ein Verein eine Mannschaft während des Spielbetriebes ab, so wird die Mannschaft mit einer Geldbuße von EUR 50,00 geahndet.
    • Bei Unregelmäßigkeiten kann der Turnierleiter Bußgelder bis zu EUR 50,00 verhängen. Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach dem Grad der Unregelmäßigkeit.
    • Bußgelder sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides auf das Konto der MVSJ zu überweisen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird die betreffende Mannschaft bis zur Begleichung der Rechnung vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
    • Die Meldung der Ergebnisse der Mannschaftskämpfe obliegt der Mannschaft, die das Heimrecht hat.Die Ergebnismeldung erfolgt über das Portal64 (http://hessen.portal64.de/) innerhalb von 24 Stunden nach Spielbeginn. Bei verspäteter Meldung wird ein Bußgeld von EUR 25,00 erhoben.
    • Dem MVS nicht angeschlossene Vereine, die Mitglied im Hessischen Schachverband und Landessportbund Hessen sind, können unter Auflagen am Mannschaftsbetrieb der MVSJ teilnehmen. Hierzu stellen diese schriftlich 14 Tage vor der Mannschaftsbesprechung beim Turnierleiter für Mannschaften einen Antrag auf Aufnahme, in der sie neben der Mannschaftsmeldung sich verpflichten, die Turnierordnung der MVSJ anzuerkennen. Der Antrag gilt als angenommen, wenn mindestens die einfache Mehrheit der auf der Mannschaftsbesprechung anwesenden Vereine dafür stimmt. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt folgende Regelung: Mannschaften aus dem Bezirk 4, die an dem jeweiligen Spieltag als zweite genannt sind, können gegenüber der erstgenannten bezirksauswärtigen Mannschaft das Heimrecht beanspruchen. Sie haben dies spätestens 3 Wochen nach Bekanntgabe der Auslosung dem Gegner  sowie dem Turnierleiter anzuzeigen. Die Farbverteilung bleibt von dieser Regelung unberührt. Spielen zwei bezirksauswärtige Mannschaften gegeneinander, gilt, dass die erstgenannte Mannschaft Heimrecht hat. Der Turnierleiter ist berechtigt, für bezirksauswärtige Mannschaften ein Startgeld in Höhe der jeweils aktuellen Mitgliedsbeiträge, maximal jedoch EUR 10,00 pro Mannschaft, zu erheben.

 

 

§ 9       Reuegeld

Dem Turnierleiter für Einzelmeisterschaften obliegt es, für die Teilnehmer der U18, U16, U14 und der Einzelmeisterschaft der weiblichen Jugend ein Reuegeld von jeweils EUR 5,00 zu erheben. Jeder Teilnehmer, der ordnungsgemäß das Turnier beendet, bekommt das Reuegeld am Ende des Turniers zurückerstattet. Ebenso obliegt es dem Turnierleiter für Mannschaften, für bezirksauswärtige Mannschaften ein Reuegeld in Höhe von EUR 50,00 zu erheben, das dem jeweiligen Verein nach ordnungsgemäß beendetem Turnier zurückerstattet wird.

 

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